Den Quartiersansatz fördern

Wird das KfW-Programm 432 „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ als Schnittstelle in der Quartiersentwicklung begriffen, lassen sich unterschiedliche Maßnahmen und Instrumente aus verschiedenen Förderprogrammen sinnvoll miteinander verknüpfen.

Energetische Stadtsanierung – Zuschuss 432

Das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ (Programmnummer 432) selbst verknüpft Anforderungen an die energetische Gebäudesanierung, effiziente Energieversorgungssysteme und den Ausbau erneuerbarer Energien mit demografischen, ökonomischen, städtebaulichen und wohnungswirtschaftlichen Fragestellungen. Seit April 2021 gelten neue Fördertatbestände, die ebenfalls eine Förderung von Maßnahmen aus den Bereichen klimafreundliche Mobilität, grüne Infrastruktur / Anpassung an den Klimawandel und Digitalisierung ermöglichen. Ein Sanierungsmanagement kann die Umsetzung als kooperativen Prozess begleiten und beschleunigen.

Was wird gefördert?

Energetisches Quartierskonzept

Gefördert werden im Rahmen des Zuschussprogramms 432 die Kosten für die Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzepts. Förderfähig sind die im Rahmen des Projekts anfallenden Sach- und Personalausgaben für fachkundige Dritte, beispielsweise Energietechnik- und Planungsbüros. Weitere Informationen zu energetischen Quartierskonzepten sowie Empfehlungen zur Erstellung der Konzepte gibt es hier.

Sanierungsmanagement

Ein Sanierungsmanagement kann bis zu drei Jahre gefördert werden. Zudem besteht die Möglichkeit, den Förderzeitraum um weitere zwei Jahre auf bis zu fünf Jahre aufzustocken. Förderfähig sind die Personalkosten für Fachpersonal sowie Sachkosten in Höhe von bis zu 20 % der Personalausgaben. Weitere Informationen zum Sanierungsmanagement gibt es hier.

Beide Fördergegenstände, Quartierskonzept und Sanierungsmanagement, werden mit 75 % aus Mitteln des Bundes über die KfW bezuschusst. Bis zum 30.06.2022 sind 5 % des Restbetrags als Eigenanteil von der Kommune zu erbringen. Teile davon können auch durch Dritte (z. B. Stadtwerke, Wohnungsgesellschaften, Privateigentümer, Energieversorger) getragen werden. Die verbleibenden 20 % der förderfähigen Kosten können auch aus Fördermitteln der EU oder der Länder finanziert werden. Die Finanzierung darf dabei in Summe nicht höher als 95 % liegen.

Ab dem 01.07. 2022 gelten folgende Bestimmungen für den Restbetrag: 10 % der förderfähigen Kosten müssen dann als Eigenanteil von der Kommune erbracht werden. Im Falle der Weiterleitung kann dies auch durch begünstigte Dritte, zum Beispiel kommunale Unternehmen, Wohnungsgesellschaften oder Eigentümergemeinschaften geschehen. Die verbleibenden 15 % der förderfähigen Kosten können durch Fördermittel der Länder, der Europäischen Union oder durch Mittel der an der Entwicklung oder Umsetzung beteiligten Akteure finanziert werden. Für finanzschwache Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept kann der Eigenanteil im Einzelfall jedoch auf 5 % bis 10 % der förderfähigen Kosten reduziert werden. Die Fördermittel können von der Kommune an Dritte weitergereicht werden, z. B. an privatwirtschaftlich organisierte oder gemeinnützige Akteure wie Stadtwerke, Wohnungsunternehmen oder Sanierungsträger.

Weitere Informationen zum Programm „Energetische Stadtsanierung“ sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) können Sie auf der Website der KfW nachlesen.

Aktueller Stand der Förderzusagen

Seit der Einführung 2011 wurden über 1.550 Förderanträge für energetische Quartierskonzepte von der KfW bewilligt. Mehr als 431 Sanierungsmanagements werden inzwischen gefördert (Stand 29.03.2021).

Die Karte beschreibt die bundesweiten Zusagen der Kommunen zur Teilnahme am Energetischen Quartierskonzept sowie zum Sanierungsmanagement.

Die Karte stellt die Verteilung der Förderzusagen von Quartierskonzepten und Sanierungsmanagements dar (Stand 31.12.2018).

Die Karte zeigt die Zusagen der Kommunen zur Teilnahme am Energetischen Quartierskonzept sowie des Sanierungsmanagements nach Bundesländern

Die Karte stellt die Zusagen von Quartierskonzepten und Sanierungsmanagements nach Bundesländern dar (Stand 31.12.2018).

Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung IKK 201/IKU 202

Auf der investiven Seite wird das Programm 432 ergänzt durch die Programme IKK 201/IKU 202 zur Quartiersversorgung. Beide Kreditprogramme richten sich an kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Eigenbetriebe, Gemeindeverbände sowie Unternehmen mit kommunalem Gesellschaftshintergrund. Auf Quartiersebene sollen Investitionen in die Wärme- und Kälteversorgung sowie die Wasserver- und Abwasserentsorgung getätigt und damit ein Beitrag für eine vielfältige Ausgestaltung des quartiersbezogenen energetischen Umbaus geleistet werden. Der bisherige Programmfokus wurde im April 2021 um den Fokus Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen im Quartier erweitert. Indirekt kann in geeigneten Quartieren dadurch auch eine Anreizwirkung für andere Akteure (z. B. Einzeleigentümer) entstehen.

Was wird gefördert?

Kredit 201 – IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung

Das Kreditprogramm IKK 201 „Quartiersversorgung“ richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie Gemeindeverbände wie kommunale Zweckverbände. Förderfähig sind Beratungs-, Planungs- und Baube­glei­tungs­leistungen sowie Kosten notwendiger Neben­arbeiten.

Kredit 202 – IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung

Mit dem KfW-Programm IKU 202 „Quartiersversorgung“ können Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalen Gesellschafterhintergrund, gemeinnützige Organisationsformen und Kirchen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen (z. B. öffentlich-private Partnerschaften) einen Kredit für Investitionen in die Energieeffizienz beantragen. Förderfähig sind Beratungs-, Planungs- und Baube­glei­tungs­leistungen sowie Kosten notwendiger Neben­arbeiten.

Weitere Informationen zu den Kreditprogrammen IKK 201 und IKU 202 sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) können Sie auf der Website der KfW nachlesen.

Weitere Programme der KfW

Die KfW bietet im Auftrag des Bundes insbesondere für Kommunen eine breite Palette von Förderprogrammen an. Synergieeffekte können außerdem in Programmgebieten der Städtebauförderung oder in Verbindung mit weiteren Programmen von EU, Bund und Ländern entstehen.

Für die soziale Infrastruktur (Kindergärten, Krankenhäuser, Breitbandnetze, Verkehrsinfrastruktur, Abfallwirtschaft etc.) steht der Investitionskredit Kommunen (208) zur Verfügung. Die Umsetzung der Maßnahmen wird über die im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) aufgelegten KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren über Zuschüsse (Nr. 433) finanziell unterstützt.

Auch Kommunen, kommunale Unternehmen und soziale Einrichtungen profitieren über die Programme „IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (Nr. 264), in denen der Kauf und die energetische Sanierung kommunaler und sozialer Nichtwohngebäude sowie energieeffizienter Neubau gefördert werden. Ferner werden die energetische Sanierung und der energieeffiziente Neubau gewerblicher Nichtwohngebäude im KfW-Energieeffizienzprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (Nr. 263) gefördert.

Damit energetisch hochwertige Maßnahmen auch entsprechend umgesetzt werden, wird eine professionelle Baubegleitung durch qualifizierte Sachverständige mit dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ angeboten. (Nr.261/262).

Bereits im Vorfeld solcher Sanierungsmaßnahmen ist die Einbindung eines Energieberaters bzw. einer Energieberaterin sinnvoll. So bietet zum Beispiel das BMWi die Vor-Ort-Beratung für Wohngebäudeeigentümer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an. Diese umfassende energetische Beratung wird mit einem Zuschuss gewährt. Sie kann ebenfalls mit anderen landeseigenen oder kommunalen Förderprogrammen kumuliert werden. Gegebenenfalls ist auch eine Erstberatung über die Verbraucherzentralen sinnvoll.

Die KfW fördert auch eine Energieberatung bei kleinen und mittleren Unternehmen.